Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch)

Die Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch) ist ein Versorgungsangebot zur frühzeitigen diagnostischen Abklärung. Sie ist nicht zu verwechseln mit den Therapiesitzungen, also der Zeit, in der Psychotherapeuten in ihrer Praxis Patienten versorgen.
Der Psychotherapeut klärt in diesem Erstgespräch ab, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und der Patient eine Richtlinienpsychotherapie benötigt oder ob ihm mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, Ehe- und Familienberatungsstelle) geholfen werden kann. Nach Abschluss erhalten Patienten eine individuelle Patienteninformation.

Weiterführende Behandlung:
Sie muss nicht durch den Therapeuten erfolgen, der die Sprechstunde durchgeführt hat.

Organisation: Die Sprechstunde erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Sie kann nur nach Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte durchgeführt werden.

Akutbehandlung


Die Akutbehandlung soll zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen. Patienten, für die eine Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind oder ihnen andere ambulante, teil- oder vollstationäre Maßnahmen empfohlen werden können.

Die Regelung zur Akutbehandlungen sieht vor, dass die Patienten zunächst eine Psychotherapeutische Sprechstunde aufgesucht haben müssen. Denn Voraussetzung für die Terminvermittlung durch die Servicestellen ist, dass der Psychotherapeut in der individuellen Patienteninformation eine Empfehlung für eine Akutbehandlung ausgesprochen hat. Diese individuelle Patienteninformation erhalten Patienten nach einem Erstgespräch.

Nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer rehabilitativen Behandlung ist kein Nachweis einer individuellen Patienteninformation erforderlich. Patienten können sich in diesen Fällen direkt an eine Terminservicestelle wenden, wenn sie einen Termin für eine Akutbehandlung benötigen.

Terminservicestellen

Mit Inkrafttreten der neuen Psychotherapie-Richtlinie am 1. April 2017 müssen die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen Patienten auch freie Termine bei Psychotherapeuten vermitteln. Dabei geht es um Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde und eine sich aus der Abklärung ggf. ergebende zeitnah erforderliche Behandlung (Akutbehandlung).

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich an eine Terminservicestelle wenden, wenn sie einen Termin für ein Erstgespräch in einer Psychotherapeutischen Sprechstunde oder für eine Akutbehandlung benötigen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Voraussetzung für eine Terminvermittlung zur Akutbehandlung ist allerdings, dass ein Therapeut diese empfohlen hat. Probatorische Sitzungen sowie Kurz- und Langzeittherapien (Richtlinienpsychotherapie) sind von der Terminvermittlung ausgenommen. Die Terminservicestellen sind verpflichtet, den Patienten einen Termin beim Psychotherapeuten innerhalb von vier Wochen anzubieten. Ist das nicht möglich, sollen sie einen Termin im Krankenhaus vermitteln. Dort, so sieht die Vereinbarung vor, dürfen nur ärztliche und psychologische Psychotherapeuten die Behandlung durchführen, die über die gleiche fachliche Befähigung verfügen wie Vertragspsychotherapeuten.

Bei der Vermittlung von Terminen bei Psychotherapeuten gilt im Übrigen das gleiche wie bei der Vermittlung von Facharztterminen: Die Versicherten haben keinen Anspruch auf einen Termin bei einem bestimmten Psychotherapeuten (kein „Wunsch-Therapeut“). Patienten sollten sich deshalb möglichst direkt an eine Praxis wenden, um einen Termin zu vereinbaren.

Terminservicestelle
der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL):


Tel.: 116117